Kirche gemeinsam gestalten


Liebe Gemeindemitglieder,
am 25. und 26. November 2023 findet die nächste Wahl zum Pfarrgemeinderat (PGR) statt. In dem Gremium engagieren sich Ehrenamtliche aus der Pfarrei für die Gemeinschaft von St. Josef mit seinen vier Kirchorten.
Alle Gemeindemitglieder sind dazu aufgerufen, bis zum 07. Oktober 2023 Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl vorzuschlagen. Entsprechende Vorschlagsformulare für die Kandidat(inn)en liegen in den vier Kirchen Heilig Geist, Herz Jesu, Maria Rosenkranz und St. Josef aus. Dort stehen auch die Kandidatenboxen.
Jeweils 10 Wahlberechtigte können wählbare Kandidat(inn)en zur Wahl vorschlagen. Entscheiden Sie mit, welche Personen Sie im Pfarrgemeinderat die nächsten vier Jahre vertreten sollen!
Kirchorte im Pfarrgemeinderat präsent
Gemäß der Entscheidung des aktuellen PGR sollen alle vier Kirchorte im neu zu wählenden PGR vertreten sein. Hierzu wurde beschlossen, dass die Anzahl der zu wählenden PGR-Mitglieder aus den Kirchorten im Verhältnis zur Zahl der Katholiken am Kirchort erfolgen soll:
- Sieben Personen aus Sankt Josef Bornheim
- jeweils drei Personen aus den Kirchorten in Herz Jesu Fechenheim und Maria Rosenkranz Seckbach
- eine Person aus Heilig Geist Riederwald.
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die am Wahltag das 16.Lebensjahr vollendet und mindestens acht Wochen in der Pfarrei ihren Hauptwohnsitz haben. Ebenfalls wahlberechtigt sind außerhalb der Pfarrei wohnende Katholik(inn)en, die im Bistum Limburg wohnen und in der Pfarrei aktiv sind. Dazu müssen sie sich in der territorial für sie zuständigen Pfarrei aus der Wählerliste aus- und in ihrer „Wahlpfarrei“ ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Kandidat(inn)en müssen katholisch getauft und gefirmt sein, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens drei Monate im Bistum Limburg ihren Hauptwohnsitz haben und sich schriftlich zur Kandidatur einverstanden erklären.

Gemäß Beschluss des amtierenden PGR vom 22.05.2023 wird es die Möglichkeit geben, in allen vier Kirchorten im Wahllokal zu wählen. Die genauen Wahlzeiten werden im Oktober 2023 veröffentlicht. Außerdem besteht erstmals die Möglichkeit, online zu wählen.
Die im Nachgang zur PGR-Wahl durchzuführende Wahl zum/zur Jugendsprecher/in erfolgt – gemäß PGR-Beschluss vom 22.05.2023 - in zwei Schritten: Zunächst wird in den vier Kirchorten jeweils ein/e Jugendvertreter/in gewählt. Diese vier wählen dann unter sich den/die Jugendsprecher/in.
Weitere Informationen zu den beiden Wahlen folgen.
Pfarrer Markus Schmidt und PGR-Vorsitzender Thomas Niedermaier