APRIL, APRIL: Pfarrei setzt DSGVO um
APRIL, APRIL
Klar, auch in der Pfarrei St. Josef beschäftigt man sich mit dem Datenschutz. Die hier aufgeführten Pläne aber sind allesamt erfunden. Wir hoffen, Sie mit dieser Geschichte mit einem Lächeln in den April geschickt zu haben.
Die europäische Datenschutzgrundverordnung wird natürlich auch in der katholischen Kirche konsequent umgesetzt. So hat sich die Pfarrei St. Josef verpflichtet, sämtliche Namen und Rückschlüsse auf sogenannte reele Personen aus dem Schrift- und Wortverkehr zu streichen.
Bereits im kommenden EINBLICK werden die Änderungen und verschärften Regelungen zu lesen sein. So werden künftig keine Kürzel der Zelebranten von Eucharistiefeiern und Wortgottesdiensten mehr genannt, stattdessen steht künftig hinter den Messzeiten ein "N.N.".
Die DSGVO stellt auch die Ministranten vor eine enorme Herausforderung. Da es künftig nicht mehr zulässig ist, Namen auf einen öffentlich einsehbaren Messdiener-Plan zu schreiben, wird nun lediglich "Kind" oder "Jugendlicher" notiert. "Es obliegt in der Verantwortung der Messdiener", sagt der für die Ministranten zuständige Gemeindereferent, "sie müssen sich eben künftig merken, wann sie sich haben eintragen lassen." Im Zweifel würde es helfen, das eine oder andere Mal einfach öfter in der Sakristei zu erscheinen und nachzufragen.
N.N.
Auch im Gottesdienst sind die neuen europäischen Regelungen deutlich zu hören. Im Hochgebet werden Papst und Bischof nicht mehr namentlich genannt. "Wir alle wissen doch, um wen es da geht", versichert ein nicht näher beschriebener Gemeindepfarrer. Sollten - ob aus Versehen, Gewohnheit oder Unachtsamkeit - die Namen von Bischof oder Papst erwähnt werden, droht eine mitunter empfindliche Strafe.
Umstellungen gibt es auch beim Totengedenken. "Wir dürfen solche Personalien nicht mehr nennen", sagt eine Mitarbeiterin des Pfarrbüros. Aber man habe eine Möglichkeit gefunden, rechtssicher Verstorbene zu beschreiben, ohne gegen die DSGVO und die Pesönlichkeitsrechte zu verstoßen. "Wir nennen Geburtsjahrzehnt und die Kalenderwoche, in der eine Beerdigung stattfinden könne", heißt es. So sei eine etwaige Identifikation gegeben.
Positivbeispiel
Völlig rechtssicher und DSGVO-tauglich war ein Programmpunkt bei Josefiner Helau vor einigen Wochen. Die "tanzenden" Personen auf der Bühne waren durch besondere Kleidungsstücke unkenntlich gemacht. "So stellen wir uns das auch in anderen Bereichen der Gemeinde vor", lobt der Datenschutzbeauftragte, der seinen Namen nicht im Internet lesen will. Allerdings kritisiert er die Bescheibung des damaligen Programmpunktes. Der Begriff 'Männerballett' ließe Rückschlüsse auf das Geschlecht der Beteiligten zu, "künftig sollte man die Tanzeinlage 'Menschenballett' nennen."
Gewinnspiel
Leider müssen im Rahmen der DSGVO sämtliche Gesangsbücher ausgetauscht werden. "In jedem Gotteslob ist ein Stempel mit der Adresse des Pfarrbüros, dies ist unzulässig", sagt eine Pfarresekretärin. Daher werden die verbliebenen Bücher verlost. Schreiben Sie dazu einfach Ihre Postleitzahl auf einen Zettel und werfen Sie diesen im Pfarrbüro ein.