Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat vertritt die Kirchengemeinde als KdöR (Körperschaft des öffentlichen Rechts) in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten. Seine Amtszeit beträgt 4 Jahre

Aufgabe des Verwaltungsrates

Was ist der Verwaltungsrat?
Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen der Pfarrei. Anders ausgedrückt: Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde, die als Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts organisiert ist. Der Verwaltungsrat ist der sog. Rechtsträger der Kirchengemeinde, d.h. er kann (unter Wahrung bestimmter Vorgaben) rechtsgültig handeln, z.B. Verträge schließen, über das Vermögen verfügen etc. Über die geplanten Ausgaben wird ein Haushaltsplan aufgestellt, über die getätigten Ausgaben wird in der Jahresrechnung Rechenschaft abgelegt, die für alle Gemeindemitglieder öffentlich einsehbar ist.

 

Seit dem 17. April 2024 sind folgende Personen Mitglieder im Verwaltungsrat:

  • Pfr. Markus Schmidt (geborenes Mitglied, Vorsitzender)
  • Michael Griebel (stellvertretender Vorsitzender)
  • Heinz Boiger
  • Thomas Gerlitzki
  • Michael Hecht
  • Jürgen Hinxlage
  • Reinhard Hantke
  • Henrik Laabs
  • Achim Nagel
  • Hildegard Steinbach
  • Andreas Söntgerath

Vertreter aus dem PGR ist der PGR Vorsitzende Thomas Niedermaier. Außerdem nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrates regelmäßig Andrea Karger (Verwaltungsleitung) und Gerold Lutz (Kindertagesstätten Koordinator) teil.

 

Wie kommt der Verwaltungsrat zustande?
Der Pfarrgemeinderat wählt den Verwaltungsrat - er wählt je nach Pfarreigröße zwischen 4 und 16 Mitglieder. In der Regel ist der Pfarrer der Vorsitzende.

Wer kann Mitglied des Verwaltungsrates werden?
Wählbar in den Verwaltungsrat ist ein volljähriges Mitglied der katholischen Kirche,

  • das gefirmt ist und
  • das im Gebiet der Pfarrei wohnt oder, wenn der Wohnort nicht in Pfarreigebiet liegt, durch eine Dispens zur Wahl zugelassen wurde und
  • das gültig vorgeschlagen wurde (Vorschlag durch ein PGR-Mitglied mit schriftlich erklärtem Einverständnis des/der Vorgeschlagenen) und
  • das nicht in einem Anstellungsverhältnis zur Kirchengemeinde steht.

Wer kann Kandidat*innen vorschlagen?
Die Mitglieder des PGR. Aber die sind dankbar für den Hinweis, dass eine geeignete Person Interesse an dieser Aufgabe hat. Also: Scheuen Sie sich nicht, die PGR-Mitglieder anzusprechen.

Wann wir der Verwaltungsrat gewählt?
Der späteste Wahltermin ist 4 Monate nach der Konstituierung des PGR. Der konkrete Termin wird vor Ort festgelegt. Optimaler Weise sollte der PGR bekannt geben, bis wann Kandidat:innenvorschläge vorliegen müssen. Bei Nachwahlen melden Sie sich bitte frühzeitig bei synodalamt@bistumlimburg.de, wir senden Ihnen gerne die aktuelle Handreichung mit den Formularen.  

Wie wird der Verwaltungsrat unterstützt?
Die Verwaltungsleiter:innen und die Mitarbeiter:innen der Rentämter unterstützen die Verwaltungsräte bei praktischen Fragen. Rechtsauskünfte bekommen Sie über das Diözesansynodalamt. 

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