Wie kommt der Verwaltungsrat zustande?
Der Pfarrgemeinderat wählt den Verwaltungsrat - er wählt je nach Pfarreigröße zwischen 4 und 16 Mitglieder. In der Regel ist der Pfarrer der Vorsitzende.
Wer kann Mitglied des Verwaltungsrates werden?
Wählbar in den Verwaltungsrat ist ein volljähriges Mitglied der katholischen Kirche,
- das gefirmt ist und
- das im Gebiet der Pfarrei wohnt oder, wenn der Wohnort nicht in Pfarreigebiet liegt, durch eine Dispens zur Wahl zugelassen wurde und
- das gültig vorgeschlagen wurde (Vorschlag durch ein PGR-Mitglied mit schriftlich erklärtem Einverständnis des/der Vorgeschlagenen) und
- das nicht in einem Anstellungsverhältnis zur Kirchengemeinde steht.
Wer kann Kandidat*innen vorschlagen?
Die Mitglieder des PGR. Aber die sind dankbar für den Hinweis, dass eine geeignete Person Interesse an dieser Aufgabe hat. Also: Scheuen Sie sich nicht, die PGR-Mitglieder anzusprechen.
Wann wir der Verwaltungsrat gewählt?
Der späteste Wahltermin ist 4 Monate nach der Konstituierung des PGR. Der konkrete Termin wird vor Ort festgelegt. Optimaler Weise sollte der PGR bekannt geben, bis wann Kandidat:innenvorschläge vorliegen müssen. Bei Nachwahlen melden Sie sich bitte frühzeitig bei synodalamt@bistumlimburg.de, wir senden Ihnen gerne die aktuelle Handreichung mit den Formularen.
Wie wird der Verwaltungsrat unterstützt?
Die Verwaltungsleiter:innen und die Mitarbeiter:innen der Rentämter unterstützen die Verwaltungsräte bei praktischen Fragen. Rechtsauskünfte bekommen Sie über das Diözesansynodalamt.